Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie, dass die auf zebnet.de angebotenen Leistungen und Produkte nur für Geschäftskunden gedacht sind. Wenn Sie Produkte oder sonstige Leistungen von zebNet für private Zwecke erwerben möchten, setzen Sie sich bitte mit einem unserer Partner in Verbindung, der unsere Leistungen für private Endverbraucher anbietet. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte lesen Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Wir führen Ihre Bestellung zu den jeweils gültigen, nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der zebNet Ltd., Charlbury House, 54 Charlbury Crescent, Birmingham, B26 2LL, Vereinigtes Königreich (im Folgenden nur "zebNet") aus. Wir gehen davon aus, dass Ihnen diese Bedingungen zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung bereits vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die nachfolgend aufgeführten AGB einsehen, ausdrucken und speichern.
Für die jeweiligen Produkte gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Ergänzende Bedingungen von zebNet für zebnet.de. Letztere gelten bei Widersprüchen vorrangig vor ersteren:
►Allgemeine Geschäftsbedingungen
►Allgemeine Geschäftsbedingungen der zebNet für Werk- und Dienstleistungen
►Ergänzende Bedingungen für Auftragsdatenverarbeitung von Kundendaten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zustandekommen des Vertrages über zebnet.de
Der Kunde bestätigt mit dem Anklicken des Buttons, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von zebnet.de akzeptiert und bestellt über das elektronische Formular oder per Telefon. zebNet informiert den Kunden über den Eingang seiner Bestellung und bittet um Prüfung der Bestelldaten und eventuell erforderlicher Änderungen. Nach Prüfung der Bestellung durch zebNet erhält der Kunde per E-Mail, Fax oder Brief eine Auftragsbestätigung. Mit Absendung der Auftragsbestätigung (bei Brief mit Zugang), kommt der Vertrag zustande.
2. Zahlung und Lieferung
Mit der Auftragsbestätigung wird dem Kunden der Kaufpreis zuzüglich Umsatzsteuer mitgeteilt, der ab diesem Zeitpunkt ohne Abzug zahlbar ist. Die Zahlung des Kunden kann mittels der von zebNet angebotenen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen. Wir liefern - vorbehaltlich Verfügbarkeit -frei Anlieferungsort innerhalb unseres Geschäftsgebietes. Bei PC Produkten erfolgt die Lieferung unfrei; zu dem genannten Kaufpreis werden Versandkosten in Rechnung gestellt.
3. Aufstellung
Grundsätzlich übernimmt der Kunde die Aufstellung der Maschinen bzw. Installation der Produkte. Falls der Kunde es wünscht, kann er zebNet mit der Aufstellung bzw. Installation als Service gesondert beauftragen.
4. Zusatzeinrichtungen für Hardware
Bei Bestellungen von Zusatzeinrichtungen zu Maschinen muss immer die Seriennummer der installierten Maschine angegeben werden.
5. Vertrauliche Informationen, Datenschutz
zebNet wird wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des Kunden mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. zebNet ist jedoch frei, Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken beliebig zu verwenden, soweit sie sich auf die Informationsverarbeitung beziehen und der Nutzung keine Schutzrechte entgegenstehen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass zebNet und deren jeweilige verbundene Unternehmen (im Folgenden in diesem Absatz zusammen "zebNet Unternehmen" genannt) seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, in allen Ländern, in denen zebNet Unternehmen geschäftlich tätig sind, speichern und nutzen dürfen. Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Subunternehmer, zebNet Partner und Bevollmächtigte der zebNet Unternehmen zum Zwecke der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit dem Kunden, weitergegeben werden (z.B. zur Bearbeitung von Bestellungen und Erstellung von Rechnungen, für Werbekampagnen, zur Marktforschung).
Der Kunde bestätigt, dass er von Personen, deren Daten er verarbeitet bzw. nutzt und an zebNet übermittelt, das Einverständnis gemäß den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Landes eingeholt hat, diese Daten im Rahmen der Zweckbestimmung eines mit zebNet bestehenden Vertrags im In- und Ausland zur Verarbeitung und Nutzung zu übermitteln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der zebNet für Werk- und Dienstleistungen (Stand: März 2010)
1. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrags
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der zebNet Ltd. (nachfolgend "zebNet" genannt) regeln die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen durch zebNet.
Unter Service ist die Durchführung einer bestimmten Aufgabe sowie die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistung durch zebNet zu verstehen. Service kann in Form von Werk- oder Dienstleistung erbracht werden. Werk- oder Dienstleistungen werden i. d. R. im Auftragsdokument als solche ausgewiesen.
1.2 Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Bestellscheins durch den Kunden und zebNet oder - soweit eine formlose Bestellung für die jeweilige Geschäftsart vorgesehen ist - mittels Bestellung des Kunden und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung von zebNet beim Kunden, spätestens jedoch mit Erbringung der Services, zustande.
Bestellschein und Auftragsbestätigung werden nachfolgend als "Auftragsdokument" bezeichnet.
1.3 Folgebestellungen für Dienstleistungen kann der Kunde bis zu einem Betrag von EUR 5.000.- formlos schriftlich oder mündlich tätigen.
1.4 Weitere Bedingungen für Services können sich aus Dokumenten ergeben, die von zebNet bereitgestellt und als Anlagen und Auftragsdokumente Teil des jeweiligen Vertrags werden. Anlagen werden durch Bezugnahme (beispielsweise in einem Auftragsdokument) Vertragsbestandteil.
1.5 Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die Bestimmungen von Anlagen Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen eines Auftragsdokuments haben Vorrang vor den Bestimmungen von Anlagen sowie den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Der für einen Service zu bezahlende Preis richtet sich nach einer oder mehreren der folgenden Gebührenarten: Gebühren auf Zeit- und Materialbasis oder Festpreis. Es können zusätzliche Gebühren berechnet werden (z.B. Reisekosten). zebNet wird den Kunden im Einzelfall über derartige zusätzliche Gebühren im Voraus informieren.
2.2 Services werden je nach Vereinbarung im Voraus, laufend während des Servicezeitraums oder nach deren Beendigung in Rechnung gestellt.
2.3 Vorausbezahlte Services müssen vom Kunden während der vereinbarten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Sofern nicht abweichend geregelt, erhält der Kunde keine Gutschrift oder Rückvergütung für nicht in Anspruch genommene Services.
2.4 Eine Senkung von allgemein gültigen Preisen/Gebühren wird zebNet an den Kunden weitergeben. Die Preis- bzw. Gebührensenkung wird für Beträge wirksam, die bei oder nach deren Inkrafttreten fällig werden.
2.5 zebNet kann Vergütungsklassen, Berechnungssätze und Mindestbeträge für unter diesen Geschäftsbedingungen erbrachten Serviceleistungen durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von drei Monaten erhöhen. Die Erhöhung wird mit Rechnungsstellung, zum Beginn eines Berechnungszeitraums oder zum in der Mitteilung genannten Datum wirksam.
2.6 Bei Serviceleistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie ggf. entstehende Wartezeiten zu den jeweils gültigen Vergütungsklassen und Berechnungssätzen sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preisen berechnet. Sonstige Aufwendungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Ende des jeweiligen Kalendermonats oder nach Durchführung der Leistung. Soweit nicht anders geregelt, gilt die monatliche Rechnungsstellung als vereinbart.
2.7 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann zebNet Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.
Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. zebNet Partner
zebNet hat mit bestimmten Partnern ("zebNet Partner") Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung bestimmter Produkte und Services geschlossen. Soweit ein zebNet Partner Produkte und Services von zebNet vermittelt, gelten im Verhältnis zwischen Kunde und zebNet ausschließlich die Bedingungen dieser Vereinbarung. zebNet ist weder für die Geschäftstätigkeit des zebNet Partners noch für irgendwelche Zusagen verantwortlich, die dieser dem Kunden gegenüber macht oder für Produkte und Leistungen, die der zebNet Partner unter eigenen Verträgen anbietet.
4. Einsatz von Personal
4.1 Der Kunde und zebNet sind jeweils für die Auswahl und den Einsatz sowie die Beaufsichtigung, Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer eigenen Mitarbeiter verantwortlich.
4.2 zebNet ist berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.
5. Eigentums- und Nutzungsrechte an Materialien
5.1 zebNet spezifiziert die Materialien, die dem Kunden gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang übergeben werden.
Materialien (Arbeitsergebnisse) sind Schriftwerke oder andere urheberrechtlich geschützte Werke in schriftlicher, maschinenlesbarer oder anderer Darstellungsform, wie z.B. Programme, Programmlisten, Hilfsprogramme, Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen, Schulungsunterlagen und ähnliche Werke. Programme, die eigenen Lizenzbedingungen gehören nicht zu den Materialien.
Diese Materialien werden von zebNet entweder als "Materialien des Typs I", "Materialien des Typs II" oder entsprechend gegenseitiger Vereinbarung bezeichnet. Werden die Materialien nicht spezifiziert, sind sie den Materialien des Typs II zuzurechnen.
Materialien des Typs I sind Materialien, die während der Durchführung der Services entstehen und an denen der Kunde alle Eigentums- und Nutzungsrechte (einschließlich Copyright) erhält. zebNet ist berechtigt eine Kopie dieser Materialen zu behalten, hinsichtlich derer zebNet (1) das unwiderrufliche, nicht ausschließliche, weltweite, abgegoltene Recht erhält, diese intern und extern zu nutzen und auszuführen, insbesondere diese zu vervielfältigen, anzuzeigen, vorzuführen, zu verbreiten und abgeleitete Werke der Materialen des Typs I zu erstellen und zu verbreiten sowie (2) das Recht hat, Dritten die vorgenannten Rechte einzuräumen.
Materialien des Typs II sind Materialien, die während der Durchführung der Services entstehen oder bereits vorher bestanden und an denen zebNet oder Dritte alle Eigentums- und Nutzungsrechte (einschließlich Copyright) besitzt. Der Kunde erhält eine Kopie dieser spezifizierten Materialien sowie das unwiderrufliche, nicht ausschließliche, weltweite, abgegoltene Recht, Kopien der Materialien des Typs II innerhalb seines Unternehmens zu nutzen, auszuführen, zu vervielfältigen, anzuzeigen, vorzuführen und zu verteilen.
Unternehmen ist jede rechtliche Einheit einschließlich deren Tochtergesellschaften, an denen eine Beteiligung von mehr als 50 % besteht.
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, den Copyright-Vermerk und sonstige Eigentumshinweise auf jeder Kopie anzubringen, die unter diesen Bedingungen angefertigt wird.
5.2 Änderungen und Umgestaltungen von Materialien, die der Kunde beistellt, werden im Auftragsdokument als "Bearbeitungen" gekennzeichnet. Der Kunde wird zebNet vor der Bearbeitung eine entsprechende Einwilligung des Rechtsinhabers der beigestellten Materialien vorlegen.
Der Kunde stellt zebNet und ihre verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf Grund einer unberechtigten Übergabe von beigestellten Materialien zur Bearbeitung gemäß vorgenanntem Absatz entstehen.
5.3 Erfindungen, die während der Leistungserbringung gemeinschaftlich von Mitarbeitern des Kunden und zebNet oder von Mitarbeitern der jeweils verbundenen Unternehmen gemacht wurden, gehören beiden Vertragspartnern gemeinsam, ebenso das Recht auf Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht und die auf die Erfindung erteilten Schutzrechte. Jeder der Vertragspartner hat das Recht, solche Schutzrechte zu nutzen und Lizenzen an Dritte zu erteilen oder seine Rechte zu übertragen, ohne den anderen Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen oder Zahlungen an ihn zu leisten. Aufwendungen für die Erlangung und Aufrechterhaltung eines gemeinsamen Schutzrechts tragen die Vertragspartner zu gleichen Teilen. Verzichtet ein Vertragspartner in einem Land auf die Anmeldung, so kann der andere Vertragspartner auf eigene Kosten das Schutzrecht in diesem Land anmelden und hat dabei die volle Kontrolle über die Anmeldung oder Aufrechterhaltung, wobei in jedem Fall beide Vertragspartner Inhaber des Schutzrechts bleiben.
6. Abnahme von Werkleistungen
6.1 Bei Werkleistungen wird zebNet dem Kunden zum vereinbarten Termin oder nach Beendigung der Arbeiten die Erfüllung der Leistungsmerkmale, nach im Einzelvertrag festgelegten Abnahmekriterien und mittels vom Kunden bereitzustellender Testdaten und Testszenarien, in einem Abnahmetest nachweisen.
6.2 Der Kunde wird die Werkleistungen nach erfolgreicher Durchführung eines Abnahmetests - soweit vereinbart - und/oder nach Übergabe unverzüglich abnehmen. Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien berechtigen den Kunden nicht die Abnahme zu verweigern. Die Verpflichtung von zebNet zur Fehlerbeseitigung gemäß den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt zwölf Monate. Für ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
7.2 Bei Werkleistungen gewährleistet zebNet, dass die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme.
7.3 zebNet wird Gewährleistungsmängel beheben über die sie vom Kunden schriftlich informiert wurde. Gelingt es zebNet auch nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, einen Fehler zu beheben, kann der Kunde - soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung eingeschränkt ist - nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei unerheblichen Fehlern oder Abweichungen ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Im übrigen findet Ziffer 10 (Haftung) Anwendung. Für unerhebliche Mängel sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
7.4 Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
7.5 Unbeschadet der unter dieser Ziffer aufgeführten Gewährleistungsrechte des Kunden wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Programmen und Materialien der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. zebNet garantiert daher weder eine unterbrechungsfreie noch fehlerfreie Nutzung eines Programms oder Services.
8. Kündigung
8.1 Der Kunde und zebNet können einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos schriftlich kündigen, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen - auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist - nicht erfüllt. Bei unerheblichen Vertragsverletzungen ist eine Kündigung jedoch ausgeschlossen.
8.2 Im Falle einer Kündigung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, die bis zur Vertragskündigung erbrachten Serviceleistungen sowie die bis dahin gelieferten Materialien (im Falle der außerordentlichen Kündigung aus einem von zebNet zu vertretenden Grund nur diejenigen Materialien, die für den Kunden nutzbar sind) zu bezahlen sowie zebNet sonstige Kosten und Ansprüche zu erstatten, die sich aus den Bestimmungen dieses Vertrags oder den gesetzlichen Bestimmungen ergeben.
8.3 Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort; dies gilt auch für eventuelle Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte.
9. Schutzrechte Dritter
9.1 zebNet wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch vertragsgemäß genutzte Materialien hergeleitet werden, und dem Kunden Kosten und Schadensersatzbeträge erstatten, die von einem Gericht auferlegt wurden oder in einem Vergleich enthalten sind, der zuvor von zebNet gebilligt wurde, sofern der Kunde (1) zebNet von der Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt und (2) zebNet alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Der Kunde wird zebNet hierbei unterstützen.
9.2 Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden oder ist deren Geltendmachung zu erwarten, kann zebNet auf ihre Kosten ein Nutzungsrecht erwerben oder die Materialien ändern oder gegen gleichwertige Materialien austauschen. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, nach schriftlicher Aufforderung durch zebNet die Materialien an diese zu retournieren. In diesem Fall erstattet zebNet dem Kunden den vom Kunden für die Erstellung der Materialien an zebNet bezahlten Betrag sowie eigene Schäden des Kunden nach Maßgabe von Ziffer 10 (Haftung).
Diese Verpflichtungen von zebNet gegenüber dem Kunden hinsichtlich Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter sind abschließend.
9.3 Ansprüche gegen zebNet sind ausgeschlossen, falls sie darauf beruhen, dass
- vom Kunden bereitgestellte Bestandteile in Materialien eingebaut werden oder zebNet Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden oder in seinem Auftrag handelnder Dritter zu beachten hat;
- Materialien vom Kunden verändert werden;
- die Materialien gemeinsam mit anderen Produkten, Daten, Vorrichtungen oder Geschäftsmethoden kombiniert, in Betrieb genommen oder genutzt werden, die nicht von zebNet geliefert wurden oder Materialien an Dritte, die nicht zu seinem Unternehmen gehören, vertrieben bzw. zu deren Gunsten betrieben oder genutzt werden.
10. Haftung
10.1 zebNet haftet für Schäden, die durch Verletzung einer mit dem Abschluss des Vertrags übernommenen Garantie entstanden sind, für Personenschäden sowie für Schäden, die zebNet vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung haftet zebNet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
10.3 zebNet haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn zebNet über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sofern es sich hierbei um mittelbare oder Folgeschäden handelt.
10.4 Im Falle des Verzugs erstattet zebNet dem Kunden den durch den Verzug nachweislich entstandenen Schaden im Rahmen der Unterziffern 10.1 und 10.2.
11. Sonstige Rechte und Pflichten der Parteien
Der Kunde und zebNet stimmen darin überein, dass
- keine der Parteien das Recht hat, Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Kennzeichen des anderen oder eines seiner Unternehmen in der Werbung oder in Veröffentlichungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen zu benutzen;
- der Austausch vertraulicher Informationen einer separaten schriftlichen Vereinbarung bedarf;
- keine der Parteien daran gehindert ist ähnliche Verträge mit anderen abzuschließen;
- jede Partei der anderen nur die Lizenzen und Rechte einräumt, die ausdrücklich spezifiziert und vereinbart werden. Darüber hinaus werden keine Lizenzen oder Rechte (einschließlich solcher zur Nutzung von Patenten) eingeräumt;
- jede Partei, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung unternimmt, dem anderen die Erfüllung in angemessener Weise ermöglichen wird;
- Ansprüche aus diesem Vertrag - soweit nicht in Ziffer 7 (Gewährleistung) dieser Geschäftsbedingungen abweichend geregelt - einer dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen, soweit nicht eine längere Frist zwingend gesetzlich vorgesehen ist;
- mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen, verantwortlich ist;
- die Abtretung von Rechten aus einem Vertrag, mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen von zebNet, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei bedarf, soweit es sich nicht um eine Übertragung innerhalb seines Unternehmens oder auf einen Rechtsnachfolger handelt. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die Veräußerung eines Unternehmensteils von zebNet, die alle zebNet Kunden gleichermaßen betrifft, wird nicht als Abtretung im vorbenannten Sinne betrachtet. Darüber hinaus kann ein Dritter keinerlei Rechte aus diesem Vertrag ableiten;
- der Kunde nicht berechtigt ist, Leistungen unter diesem Vertrag oder Teile hiervon seinerseits auf den Markt zu bringen oder in anderer Weise bereitzustellen;
- der Kunde die Verantwortung für die durch den Einsatz der Services angestrebten und damit erzielten Ergebnisse trägt. Die organisatorische Einbindung der Materialien von zebNet in den Betriebsablauf des Kunden ist von diesem eigenverantwortlich vorzunehmen;
- der Kunde verpflichtet ist, zebNet ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zu verschaffen und ihr ein Recht zur Nutzung daran einzuräumen, damit zebNet ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann;
- es in der Verantwortung des Kunden liegt, alle anwendbaren Import- und Exportgesetze einzuhalten;
- der Kunde die Mitwirkungspflichten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht und entstehen dadurch Verzögerungen und / oder Mehraufwand, kann zebNet - unbeschadet weitergehend gesetzlicher Rechte -Änderungen des Zeitplans und der vereinbarten Preise / Gebühren verlangen. Ferner kann zebNet dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten setzen nach deren Ablauf zebNet zur Kündigung des Vertrags berechtigt ist. Eine automatische Vertragsaufhebung nach Ablauf der Frist erfolgt jedoch nicht.
11. Datenverarbeitung für eigene Zwecke
Der Kunde ist damit einverstanden, dass zebNet und deren jeweilige verbundene Unternehmen (im Folgenden in dieser Ziffer zusammen "zebNet Unternehmen" genannt) seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, in allen Ländern, in denen zebNet Unternehmen geschäftlich tätig sind, speichern und nutzen dürfen. Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Subunternehmer, zebNet Partner und Bevollmächtigte der zebNet Unternehmen zum Zwecke der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit dem Kunden, weitergegeben werden (z. B. zur Bearbeitung von Bestellungen und Erstellung von Rechnungen, für Werbekampagnen, zur Marktforschung). Der Kunde ist damit einverstanden, dass zebNet die Leistungsbeziehung mit dem Kunden als Referenz benennt und insbesondere in Webseiten, Printmedien und sonstigen Werbematerialien auf die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden hinweist.
12. Datenverarbeitung für fremde Zwecke (im Auftrag des Kunden)
Soweit zebNet bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen mit personenbezogenen Daten des Kunden in Kontakt kommt und diese im Auftrag des Kunden verarbeitet, finden die "Ergänzenden Bedingungen zebNet Auftragsdatenverarbeitung von Kundendaten gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen" in der bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Version Anwendung, die im Internet unter www.zebnet.de -> Weiteres -> Hilfe & Support -> Verträge -> Vertragsbedingungen zu finden ist oder dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird.
13. Geltungsbereich / anwendbares Recht / Sonstiges
13.1 Lieferungen und Leistungen von zebNet unterliegen ausschließlich den Geschäftsbedingungen von zebNet. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
13.2 Sämtliche Rechte des Kunden können - soweit nicht abweichend vereinbart - nur in England wahrgenommen werden. Die Nutzung von Materialien kann in dem Unfang erfolgen, wie dies im jeweiligen Vertrag geregelt ist.
13.3 Beide Vertragsparteien stimmen darin überein, dass sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner in Verbindung mit dieser Vereinbarung britischem Recht unterliegen.
13.4 Sonstige Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Zustimmung beider Parteien und der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
13.5 Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft.
Ergänzende Bedingungen zebNet Auftragsdatenverarbeitung von Kundendaten gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (Stand: Januar 2010)
1. Allgemeines
1.1 Die zebNet und der Kunde sind bzgl. der Kundendaten für die Einhaltung der jeweils für sie einschlägigen Datenschutzgesetze verantwortlich.
1.2 Die zebNet wird Kundendaten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen. Der Kunde ist insoweit für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an die zebNet sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, allein verantwortlich; dasselbe gilt für sonstige Vorschriften, die beim Umgang mit den Kundendaten zu beachten sind. Die Regelungen dieser Vereinbarung hindern die Vertragsparteien nicht daran, die von ihnen für notwendig erachteten weiteren Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze zu ergreifen.
2. Sicherheitsmaßnahmen
2.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz seiner Daten gemäß den geltenden Gesetzen vorhanden sind. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Zugriff durch die zebNet oder deren Unterauftragnehmer auf Kundendaten möglichst verhindert, zumindest aber so gering wie möglich gehalten wird.
2.2 Die bei der Auswahl der zebNet von ihr dargelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden Teil dieser Ergänzenden Bedingungen. Die zebNet ist verpflichtet, diese Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck umzusetzen. Sollten darüber hinaus besondere Maßnahmen erforderlich sein, ist dies zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
2.3 Datengeheimnis
Die mit der Verarbeitung der Kundendaten befassten Mitarbeiter der zebNet werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen auf das Datengeheimnis sowie gegebenenfalls auf das Fernmeldegeheimnis verpflichtet. Beide Verpflichtungen gelten auch über das Vertragsende hinaus.
2.4 Der Kunde kann sich bei Bedarf während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufes und nach Anmeldung in den Betriebsstätten der zebNet oder auf andere Weise von der Angemessenheit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzgesetze überzeugen.
2.5 Mängel
Der Kunde und die zebNet werden sich gegenseitig unverzüglich über festgestellte oder vermutete Abweichungen von den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie über Störungen und einen Verlust von Datenträgern informieren und bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen.
Der Kunde hat die zebNet unverzüglich zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
3. Informationen über den Datenschutz
Ist der Kunde aufgrund geltender Datenschutzgesetze dazu verpflichtet, einer Einzelperson Informationen im Hinblick auf die Kundendaten zur Verfügung zu stellen, wird die zebNet den Kunden in angemessenem Umfang dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen, vorausgesetzt:
- der Kunde hat die zebNet hierzu schriftlich aufgefordert,
- die Unterstützung bewegt sich in einem angemessenen Rahmen und
- der Kunde erstattet der zebNet sämtliche angemessenen Kosten für diese Unterstützung.
4. Datenlöschung im Auftrag
4.1 Der Kunde wird vor der endgültigen Übergabe von Speichermedien oder Teilen davon (wie z.B. Festplatten, Speichereinheiten, Chips, Maschinen etc.) an die zebNet oder deren Unterauftragnehmer (z.B. zur Weiterverwendung, Zerstörung oder Entsorgung) alle Daten (einschließlich personenbezogener Daten) löschen, die sich in/auf den Speichermedien befinden. Sollte dies dem Kunden aus technischen oder anderen Gründen im Einzelfall nicht möglich sein, wird er die zebNet schriftlich informieren. Die zebNet ist dann berechtigt, selbst oder durch Unterauftragnehmer Daten, die sich in bzw. auf den Speichermedien befinden, im Auftrag des Kunden weisungsgemäß zu löschen, bevor die Speichermedien wieder in Gebrauch genommen, zerstört oder entsorgt werden. Die Aufwände für eine solche Löschung sind zu vergüten, außer diese Aufwände sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.
4.2 Übergibt der Kunde Speichermedien mit Daten, die zebNet zur Erbringung der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen benötigt (z.B: Betrieb von Kunden-Maschinen), sind nur solche Daten gemäß Ziffer 4.1 zu löschen, die für die Leistungserbringung nicht benötigt werden. Alle sonstigen Daten werden von der zebNet nur auf ausdrückliche/gesonderte Weisung des Kunden gelöscht.
5. Grenzüberschreitende Datenübertragung, Einschaltung von Unterauftragnehmern
5.1 Der Kunde ist im Rahmen seiner Weisungspflicht dafür verantwortlich, dass die grenzüberschreitende Verarbeitung von Kundendaten den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht.
5.2 Unterauftragnehmer
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die zebNet zur Erfüllung ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen verbundene Unternehmen oder Vertragspartner der zebNet im In- und Ausland zur Leistungserfüllung heranzieht bzw. Leistungen an diese Unternehmen unterbeauftragt, wobei diese Unternehmen ihrerseits zur Unterbeauftragung berechtigt sind. Der Kunde bestätigt, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, die eine derartige, auch grenzüberschreitende, Verarbeitung und Nutzung durch die zebNet zulässig machen.
5.3 Darüber hinaus wird die zebNet keine Kundendaten in Drittländer übertragen, ohne dass der Kunde hierzu seine vorherige schriftliche Einwilligung oder Weisung gegeben hat.
